Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” tragen Vorstände von Aktiengesellschaften ein persönliches Risiko. Von jedem D&O-Versicherungsfall sind sie verpflichtet, einen Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis zu maximal dem 1,5-fachen ihres Jahresfixeinkommens selbst zu übernehmen.Unsere Selbstbehaltspolice gewährt umfassende Sicherheit für unsere Kunden. Sie bietet Versicherungsschutz, sobald der D&O-Versicherer Haftung aufgrund eines begründeten Anspruchs anerkannt und Deckung gewährt hat.
Soweit im Rahmen eines bestehenden D&O-Versicherungsvertrages ein höherer Selbstbehalt als vereinbart gilt, so besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Unsere Selbstbehaltspolice bietet darüber hinaus eine automatische Wiederauffüllung der Deckungssumme ohne Zusatzprämie.
D&O-Selbstbehaltsversicherung Team

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Head of International Specialty Lines Germany
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